Beratungsförderung
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe werden durch eigenständige Förderprogramme der EU, des Bundes und der Länder finanziell unterstützt, wenn sie externen Rat in Anspruch nehmen möchten. So können z. B.
- Existenzgründer bzw. Unternehmensnachfolger bis 80 % der Beratungskosten
- Jungunternehmen innerhalb der ersten 2 Jahre nach Gründung bis 80 % der Beratungskosten
- Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung bis 80 % der Beratungskosten
- Unternehmen in Schwierigkeiten bis 90 % der Beratungskosten
- KMU mit komplexem Beratungsbedarf bis 50 % der Beratungskosten
gefördert bekommen. Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Beraterhonorar. Nähere Auskünfte zu Voraussetzungen, Art, Umfang, Höhe und Beantragung der Zuwendungen erhalten Sie bei uns. Sprechen Sie uns an!
Wir sind Partner der
KfW www.kfw.de
BAFA www.bafa.de
startothek www.startothek.de
Weitere Schwerpunkte der Unternehmensberatung: